Urlaub während der Einbürgerung: Was ist erlaubt?
Darf ich reisen, während mein Antrag läuft? Was passiert, wenn ich länger im Ausland bin?
Der Einbürgerungsprozess kann Monate oder sogar Jahre dauern. Viele Bewerber fragen sich: Sitze ich in dieser Zeit in Deutschland fest?
Kurze Reisen sind kein Problem
Grundsätzlich dürfen Sie natürlich in den Urlaub fahren oder Verwandte besuchen. Ein normaler Urlaub (z.B. 2-3 Wochen) gefährdet Ihren Einbürgerungsantrag nicht.
Aufpassen bei langen Aufenthalten
Kritisch wird es, wenn Sie länger als 6 Monate am Stück ausreisen.
- Aufenthaltstitel: Ihre Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis kann erlöschen, wenn Sie zu lange weg sind. Ohne gültigen Titel keine Einbürgerung!
- Lebensmittelpunkt: Für die Einbürgerung müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Wer mehr im Ausland ist als hier, erfüllt diese Voraussetzung eventuell nicht mehr.
Meldepflicht
Wenn Sie umziehen (auch innerhalb Deutschlands) oder für längere Zeit ins Ausland gehen, müssen Sie dies der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Post, die nicht zugestellt werden kann, führt oft dazu, dass die Akte “ruhend” gestellt oder der Antrag abgelehnt wird.
Fazit: Genießen Sie Ihren Urlaub, aber achten Sie auf die 6-Monats-Frist und leeren Sie Ihren Briefkasten!
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