Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. In Deutschland gibt es dabei einige Besonderheiten, die man für den Einbürgerungstest kennen sollte.
Wer darf wählen?
Bei der Bundestagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren wählen. Bei Kommunalwahlen dürfen oft auch EU-Bürger wählen, die in Deutschland wohnen.
Das Wahlsystem
Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen:
- Erststimme: Damit wählen Sie einen Kandidaten direkt aus Ihrem Wahlkreis (Direktmandat). Wer die meisten Stimmen hat, zieht in den Bundestag ein.
- Zweitstimme: Dies ist die wichtigere Stimme! Sie wählen damit eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag bekommt.
Die 5%-Hürde
Damit nicht zu viele kleine Parteien im Parlament sitzen und Entscheidungen blockieren, gibt es die 5%-Hürde. Eine Partei muss mindestens 5% der Zweitstimmen bekommen, um in den Bundestag einzuziehen (oder 3 Direktmandate gewinnen).
Geheim und Frei
Wahlen in Deutschland sind:
- Allgemein: Alle Bürger dürfen wählen.
- Unmittelbar: Man wählt die Abgeordneten direkt (keine Wahlmänner).
- Frei: Niemand darf gezwungen werden.
- Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- Geheim: Niemand darf wissen, wen Sie gewählt haben (Wahlkabine).
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