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Doppelte Staatsbürgerschaft: Die neuen Regeln - Blogfoto
1 min Rechtsredaktion

Doppelte Staatsbürgerschaft: Die neuen Regeln

Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben? Alles zur Mehrstaatigkeit im neuen Einbürgerungsrecht.

Eine der wichtigsten Änderungen im modernen Staatsangehörigkeitsrecht ist die Hinnahme der Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft). Viele Bewerber fragen sich: Muss ich meinen alten Pass abgeben?

Grundsatz: Mehrstaatigkeit wird akzeptiert

Nach der neuen Rechtslage wird von Einbürgerungsbewerbern nicht mehr verlangt, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Deutschland erlaubt nun generell die doppelte Staatsbürgerschaft.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie können Deutscher werden, ohne Ihre Wurzeln “abschneiden” zu müssen.
  • Sie behalten die Rechte in Ihrem Herkunftsland (z.B. Erbrecht, Reisefreiheit).
  • Sie genießen alle Rechte als decktscher Staatsbürger (Wahlrecht, EU-Freizügigkeit).

Gibt es Ausnahmen?

Die Hürde liegt nun meist nicht mehr bei Deutschland, sondern bei Ihrem Herkunftsland.

  • Manche Länder entziehen automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn man eine andere (die deutsche) annimmt.
  • Andere Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft und verlangen, dass Sie sich entscheiden.

Tipp: Informieren Sie sich vor dem Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes über die dortigen Gesetze. Von deutscher Seite steht dem Doppelpass in der Regel nichts mehr im Wege.

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